Zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit in den Einrichtungen der Schwester Euthymia Stiftung suchen und finden wir Lösungen und Angebote, die bei der Vereinbarkeit von Beruf und Privat- bzw. Familienleben wie auch bei der beruflichen und persönlichen Entwicklung/ Entfaltung - auch mit Familienaufgaben - unterstützt. Unsere Entgelt- und Arbeitgeberleistungen haben wir zur besseren Übersicht für Sie zusammengefasst.
Unsere Entgelt- und Arbeitgeberleistungen
- Vergütung nach AVR-Caritas in Anlehnung an TVöD, TV-Ärzte/VKA, TV-L
- Aufstieg bei zunehmender Berufserfahrung
- Vergütungsentwicklung, die mit den Tarifen des Öffentlichen Dienstes vergleichbar ist
Für Nachtarbeit, Arbeit an Sonn- und Feiertagen, Arbeit am 24. und 31. Dezember sowie für Überstunden werden Zeitzuschläge zwischen 15% und 35% gewährt.
- Versicherung des Mitarbeiters bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands – KZVK (Pensionskasse).
- Die betriebliche Altersversorgung wird ganz überwiegend vom Dienstgeber finanziert, der monatlich Beiträge an die KZVK abführt. Der Mitarbeiter erwirbt dadurch eine Anwartschaft auf eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente.
- Die zusätzliche Versorgung kann zu anderen Zusatzversorgungskassen im Bereich des Öffentlichen Diensts und der Kirchen mitgenommen werden und ist portabel.
- Im Rahmen einer freiwilligen Versicherung besteht die Möglichkeit, über steuerlich geförderte Entgeltumwandlung oder über Riester-Förderung die zusätzliche Altersversorgung flexibel aufzustocken.
Für dienstlich verursachte Umzüge kann eine Freistellung gewährt werden. Nach Vereinbarung können Umzugskosten übernommen werden.
Bei Dienstjubiläen (25 Jahre, 40 Jahr, 50 Jahre) wird eine Jubiläumszuwendung von bis zu 1.227,10 € gewährt.
- Mitarbeitende können bei Bedarf an fachlichen Fort- und Weiterbildungen teilnehmen.
- Bei umfangreichen Weiterbildungen wird eine Qualifizierungsvereinbarung geschlossen; darin wird die Kostenübernahme durch den Dienstgeber und die Bindung für eine bestimmte Zeit an das Unternehmen geregelt (z.B: Fachweiterbildungen für Pflegekräfte).
- Für fachliche Fortbildungskurse und Exerzitien oder religiöse Besinnungstage können Freistellungen gewährt werden.
Mitarbeitende erhalten regelmäßige Impf- und Untersuchungstermine im Rahmen der Pflicht- und Angebotsuntersuchungen.
- Mitarbeitende können nach Ablauf der Probezeit am Fahrradleasing teilnehmen. Dabei least der Dienstgeber ein vom Mitarbeitenden gewähltes Fahrrad für die Dauer von drei Jahren und überlässt es dem Mitarbeiter zur dienstlichen und privaten Nutzung.
- Im Gegenzug wird ein Teil des Gehaltes umgewandelt und daraus die Leasingrate gezahlt. Mitarbeitende haben dadurch eine geringere Steuer- und Beitragslast zu tragen. Die Ersparnis des Dienstgebers wird über einen Zuschuss an den Mitarbeiter weitergegeben.
- Mitarbeitende des St. Josefs-Hospital Cloppenburg können einen kostenlosen Mitarbeiterparkplatz nutzen.
- An den Standorten in Vechta und Lohne können vergünstigte Mitarbeiterparkplätze angemietet werden.
- Mitarbeitern des Krankenhauses St. Elisabeth Damme stehen Parkplätze in der Nähe des Krankenhauses - teils zeitlich begrenzt- kostenlos zur Verfügung.
Informationen erhalten unsere Mitarbeitenden über die folgenden Kommunikationswege:
- Intranet
- Jährliche Mitarbeiterversammlungen
- Mitarbeiterrundschreiben
- Zugang zu Online-Literatur
Im Nichtärztlichen Bereich erhalten die Mitarbeitende jährlich:
- eine Jahressonderzahlung und ein pauschales Leistungsentgelt oder
- eine Weihnachtszuwendung und ein Urlaubsgeld
Im Pflegedienst erhalten Mitarbeitende monatlich:
- allgemeine Zulagen i.H.v. 158,30,- € + ggf. eine Schichtzulage (40,- €), Wechselschichtzulage (155,- €), Intensivpflegezulage (100,- €) oder eine Geriatriezulage (46,02 €).
Alle Mitarbeitenden können vermögenswirksame Leistung ansparen und erhalten dazu einen monatlichen Zuschuss des Arbeitgebers.
- 30 Tage (bzw. 31 Tage Ärzte) Erholungsurlaub bei einer 5-Tage-Woche
- Freistellung an Heiligabend und Silvester oder Gewährung von Freizeitausgleich und Zeitzuschlägen
- ggf. Zusatzurlaub bei Nachtarbeit, nächtlichem Bereitschaftsdienst, Schichtarbeit und Wechselschichtarbeit
- Auf Antrag wird eine Geburtsbeihilfe i.H.v. 358,- € gewährt.
- Mutterschutzzeiten und teilweise auch Elternzeiten werden bei der Berechnung der Berufserfahrung berücksichtigt.
- Mitarbeiterinnen erhalten im Jahr der Geburt ihres Kindes die Jahressonderzahlung und das Weihnachtsgeld auch bei Elternzeit nach den Verhältnissen vor der Geburt.
- In bestimmten Fällen wird eine Kinderzulage i.H.v. 90,- € monatlich gewährt.
- Während der Elternzeit werden dem Versicherungskonto des Mitarbeiters bei der KZVK pauschale Beiträge zugeschrieben.
Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung kann dem Mitarbeitenden ein Krankengeldzuschuss gewährt werden, der die Differenz zwischen Krankengeld und bisheriger Nettovergütung ausgleicht und bis zu max. 20 Wochen gezahlt wird.
- Bei Geburts- und Todesfällen, Eheschließung oder zur Teilnahme an bestimmten kirchlichen Feiern (Taufe, Erstkommunion, Firmung usw.) wird eine bezahlte Freistellung gewährt.
- Zur Betreuung von Kindern oder Angehörigen kann neben den Möglichkeiten der Elternzeit und der Pflegezeit auch unbezahlter Urlaub beantragt werden.
- Mitarbeitenden werden bei Jubiläen und Verabschiedungen entsprechend den hausindividuellen Gepflogenheiten besonders geehrt (Stiftungsfest / Patronatsfest).
- Zu persönlichen Anlässen (z.B. Geburt, Jubiläum) erhalten Mitarbeiter Aufmerksamkeiten (Geschenk, Blumenstrauß).
Stirbt der Mitarbeitende, erhalten die Hinterbliebenen die Vergütung, die der bzw. die Verstorbene im laufenden Monat und den zwei Folgemonaten erhalten hätte.
- Mitarbeiter der Kliniken können an Firmenfitnessprogrammen teilnehmen. Sie erhalten dafür Zugang zu vielen Studios, Schwimmbäder und weiteren Fitness- und Sporteinrichtungen.
- Im St. Josefs-Hospital Cloppenburg besteht das Angebot eines Lauftreffs. Darüber hinaus werden regelmäßig kostenlose Fitnessangebote für Mitarbeiter offeriert. In Einzelfällen kann auch eine Diätberatung und eine physiotherapeutische Behandlung in Anspruch genommen werden.
Mitarbeitende, die nach Feststellung des Betriebsarztes eine Bildschirmbrille benötigen, können bei bestimmten Optikern eine Bildschirmbrille erwerben und erhalten einen Zuschuss des Dienstgebers.
Mitarbeitende können die hauseigene Cafeteria nutzen und sich zu günstigen Preisen verpflegen.
Kontakt
Ansprechpartnerin
Anette Olberding
Personalabteilung
(0 44 42) 81 -207
personal@ kh-lohne.de
Kontaktdaten
St. Franziskus-Hospital Lohne
Franziskusstr. 6
49393 Lohne